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Werkstattrat

Der Werkstattrat ist eine Art Betriebsrat für die Beschäftigten der Werkstatt.
Er wird alle 4 Jahre neu gewählt. Die letzte Wahl erfolgte im November 2009.

Die Caritas-Werkstätten einigten sich auf eine einheitliche Verordnung für Werkstatträte. Darin sind Mitwirkungsrechte, Anhörung und Mitbestimmung, sowie der Wahlablauf festgelegt.

Die aktuellen Werkstatträte


Ralf Knorr

Lars Hachmann

Melanie Firzlaff

Helga RImi

Frank Rimi

 

Aufgabenbeispiele

  • Mitsprache bei der Änderung des Lohnsystems
  • Thema Arbeitssicherheit
  • Erleichterungen für Rollstuhlfahrer

Arbeitsweise

In regelmäßigen Sitzungen werden aktuelle Probleme besprochen.
Außerdem gibt es feste Sprechstunden für die Beschäftigten.
Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen.
Assistenz durch eine vom Werkstattrat gewählte Vertrauensperson.