WerkstattratDer Werkstattrat ist eine Art Betriebsrat für die Beschäftigten der Werkstatt. Er wird alle 4 Jahre neu gewählt. Die letzte Wahl erfolgte im November 2009. Die Caritas-Werkstätten einigten sich auf eine einheitliche Verordnung für Werkstatträte. Darin sind Mitwirkungsrechte, Anhörung und Mitbestimmung, sowie der Wahlablauf festgelegt. Die aktuellen Werkstatträte Ralf Knorr
Albert WicheMelanie FirzlaffHelga RImiFrank Rimi Aufgabenbeispiele- Mitsprache bei der Änderung des Lohnsystems
- Thema Arbeitssicherheit
- Erleichterungen für Rollstuhlfahrer
ArbeitsweiseIn regelmäßigen Sitzungen werden aktuelle Probleme besprochen. Außerdem gibt es feste Sprechstunden für die Beschäftigten. Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen. Assistenz durch eine vom Werkstattrat gewählte Vertrauensperson.
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