WerkstattratDer Werkstattrat ist eine Art Betriebsrat für die Beschäftigten der Werkstatt. Er wird alle 4 Jahre neu gewählt. Die letzte Wahl erfolgte im November 2009. Die Caritas-Werkstätten einigten sich auf eine einheitliche Verordnung für Werkstatträte. Darin sind Mitwirkungsrechte, Anhörung und Mitbestimmung, sowie der Wahlablauf festgelegt. Die aktuellen Werkstatträte Ralf Knorr
Lars Hachmann Melanie FirzlaffHelga RImiFrank Rimi Aufgabenbeispiele- Mitsprache bei der Änderung des Lohnsystems
- Thema Arbeitssicherheit
- Erleichterungen für Rollstuhlfahrer
ArbeitsweiseIn regelmäßigen Sitzungen werden aktuelle Probleme besprochen. Außerdem gibt es feste Sprechstunden für die Beschäftigten. Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen. Assistenz durch eine vom Werkstattrat gewählte Vertrauensperson.
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